12 Qs 8-10/03•Landgericht Bochum, 2003-05-27, 12 Qs 8-10/03
Landgericht Bochum, 2003-05-27, 12 Qs 8-10/03
12 Qs 8-10/03Kantonsgericht27.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 Qs 8-10/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-27
Aktenzeichen: 12 Qs 8-10/03
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:0527.12QS8.10.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnungen wird auf Kosten des Beschuldigten verworfen.
Im Übrigen wird die Sache dem Amtsgericht - Ermittlungsrichter - zur Entscheidung vorgelegt.
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