Landgericht Bochum, 2003-05-27, 12 Qs 8-10/03

12 Qs 8-10/03Kantonsgericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 Qs 8-10/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 12 Qs 8-10/03

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:0527.12QS8.10.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnungen wird auf Kosten des Beschuldigten verworfen.

Im Übrigen wird die Sache dem Amtsgericht - Ermittlungsrichter - zur Entscheidung vorgelegt.

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