Landgericht Bochum, 2002-12-30, 10 T 64/02

10 T 64/02Kantonsgericht30.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 64/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-30

Aktenzeichen: 10 T 64/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1230.10T64.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde vom 06.08./07.08.2002 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Antrag des Schuldners vom 18.03.2002 wird zurückgewiesen.

Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.

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