10 T 64/02•Landgericht Bochum, 2002-12-30, 10 T 64/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 T 64/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-30
Aktenzeichen: 10 T 64/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1230.10T64.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde vom 06.08./07.08.2002 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Der Antrag des Schuldners vom 18.03.2002 wird zurückgewiesen.
Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.
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