7a T 65/02•Landgericht Bochum, 2002-03-07, 7a T 65/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7a T 65/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-07
Aktenzeichen: 7a T 65/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0307.7A.T65.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7a Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin nach einem Gegen-standswert von 1.614,75 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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