Landgericht Bochum, 2002-03-07, 7a T 65/02

7a T 65/02Kantonsgericht07.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7a T 65/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-07

Aktenzeichen: 7a T 65/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0307.7A.T65.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7a Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin nach einem Gegen-standswert von 1.614,75 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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