Landgericht Bochum, 2002-01-29, Vollz F 727/01

Vollz F 727/01Kantonsgericht29.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — Vollz F 727/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-29

Aktenzeichen: Vollz F 727/01

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0129.VOLLZ.F727.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

wird die Entscheidung des Anstaltsleiters vom 15.03.2001 in der Form des

Widerspruchsbescheids des Präsidenten des Justizvollzugsamts Westfalen-Lippe vom 11.05.2001 aufgehoben.

Der Empfang und die Benutzung der beantragten DVD (Bon Jovi Konzert) wird gestat-tet.

Die Kosten des Verfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, die sich nach einem Geschäftswert von 25,00 Euro berechnen, trägt die Staatskasse.

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