Landgericht Bochum, 2002-01-14, 6 O 265/01

6 O 265/01Kantonsgericht14.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 265/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-14

Aktenzeichen: 6 O 265/01

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0114.6O265.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreck-bar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 920,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbefristete, unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden.

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