Landgericht Bochum, 2002-01-09, 7a T 397/01

7a T 397/01Kantonsgericht09.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7a T 397/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-09

Aktenzeichen: 7a T 397/01

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0109.7A.T397.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7a. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin nach einem Streitwert von bis zu 300 Euro.

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