7a T 397/01•Landgericht Bochum, 2002-01-09, 7a T 397/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7a T 397/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-09
Aktenzeichen: 7a T 397/01
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0109.7A.T397.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7a. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin nach einem Streitwert von bis zu 300 Euro.
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