11 S 516/00•Landgericht Bochum, 2001-05-08, 11 S 516/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 11 S 516/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-08
Aktenzeichen: 11 S 516/00
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2001:0508.11S516.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer - Berufungskammer -
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.09.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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