Landgericht Bochum, 1999-04-28, 6 O 54/02

6 O 54/02Kantonsgericht28.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 54/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-28

Aktenzeichen: 6 O 54/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:1999:0428.6O54.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 30.05.1999 geschlossene Beteiligungsvertrag über eine atypische stille Gesellschaft für die Eröffnung eines allgemeinbildenden und berufsbildenden Lehrinstituts in #### C nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM.

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