Landgericht Bochum, 1997-11-20, 3 O 345/97

3 O 345/97Kantonsgericht20.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 3 O 345/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-20

Aktenzeichen: 3 O 345/97

ECLI: ECLI:DE:LGBO:1997:1120.3O345.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM vorläufig vollstreck-bar.

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