Landgericht Bochum, 1993-10-06, 2 O 190/93

2 O 190/93Kantonsgericht06.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 O 190/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-06

Aktenzeichen: 2 O 190/93

ECLI: ECLI:DE:LGBO:1993:1006.2O190.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.950,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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