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1 O 342/24•Landgericht Bonn, 2025-07-23, 1 O 342/24
Entscheidungsdatum: 2025-07-23
Aktenzeichen: 1 O 342/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0723.1O342.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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