Landgericht Bonn, 2025-07-07, 22 KLs 17/24

22 KLs 17/24Kantonsgericht07.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs 17/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-07

Aktenzeichen: 22 KLs 17/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0707.22KLS17.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Jugendkammer als Jugendkammer

Tenor

für Recht erkannt:

    1. Der Angeklagte ist der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung, des Diebstahls in drei Fällen, des versuchten Diebstahls, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie der Körperverletzung in sechs weiteren Fällen schuldig.

Er wird daher zu einer Einheitsjugendstrafe von

3 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

    1. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 248a, 249 Abs. 1, 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG.

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