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1 O 78/21•Landgericht Bonn, 2025-04-23, 1 O 78/21
Entscheidungsdatum: 2025-04-23
Aktenzeichen: 1 O 78/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0423.1O78.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
für Recht erkannt:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.975.846,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.07.2020 zu zahlen.
II.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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