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1 O 213/20•Landgericht Bonn, 2025-04-16, 1 O 213/20
Entscheidungsdatum: 2025-04-16
Aktenzeichen: 1 O 213/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0416.1O213.20.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 342.720,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.06.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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