Landgericht Bonn, 2025-02-12, 1 O 6/24

1 O 6/24Kantonsgericht12.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 6/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-12

Aktenzeichen: 1 O 6/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0212.1O6.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535.500,- EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung und Übereignung von 100.000 mangelfreien Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) des zwischen den Parteien am 07./10.04.2020 im Open-House-Verfahren geschlossenen Liefervertrages über Schutzausrüstung (siehe Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherungsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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