Landgericht Bonn, 2024-12-09, 63 Qs 77/24

63 Qs 77/24Kantonsgericht09.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 63 Qs 77/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-09

Aktenzeichen: 63 Qs 77/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:1209.63QS77.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. große Strafkammer - als Beschwerdekammer -

Tenor

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.04.2024 – 50 Gs 1849/24 – aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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