Landgericht Bonn, 2024-11-28, 50 KLs 9/24

50 KLs 9/24Kantonsgericht28.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 50 KLs 9/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-28

Aktenzeichen: 50 KLs 9/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:1128.50KLS9.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. große Strafkammer

Tenor

I.

Der Angeklagte ist der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Freiheitsberaubung schuldig.

Er wird deshalb zu der Freiheitsstrafe von

acht Jahren sechs Monaten

verurteilt.

II.

Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

III.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6, Abs. 8 Nr. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 239 Abs. 1, 52, 66 Abs. 3 StGB

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