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43 T 45/24•Landgericht Bonn, 2024-09-10, 43 T 45/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 43 T 45/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0910.43T45.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: §5 GvKostG Nr. 700 KV GvKostG
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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