Landgericht Bonn, 2024-09-10, 43 T 45/24

43 T 45/24Kantonsgericht10.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 43 T 45/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 43 T 45/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0910.43T45.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Normen: §5 GvKostG Nr. 700 KV GvKostG

Tenor

  1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

  2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

  3. Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.