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9 O 168/23•Landgericht Bonn, 2024-09-06, 9 O 168/23
Entscheidungsdatum: 2024-09-06
Aktenzeichen: 9 O 168/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0906.9O168.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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