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41 O 57/24•Landgericht Bonn, 2024-07-03, 41 O 57/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-03
Aktenzeichen: 41 O 57/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0703.41O57.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer des Landgerichts
für Recht erkannt:
Zeitpunkt und Höhe jeder stattgefundenen Beitragsanpassung unter Konkretisierung des betroffenen Tarifs,
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist wegen der Auskunft gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 EUR und im Übrigen ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Soweit nicht die Auskunft betroffen ist, können die Parteien die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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