Landgericht Bonn, 2024-07-02, 22 KLs 1/24

22 KLs 1/24Kantonsgericht02.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs 1/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-02

Aktenzeichen: 22 KLs 1/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0702.22KLS1.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

  • I. Die Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen schuldig.

Sie wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren 6 Monaten

verurteilt.

  • II. Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

  • III. Es wird festgestellt, dass wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung zwei Monate der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.

Angewendete Vorschriften:

§§ 174 Abs. 2 Nr. 1 (in den Fassungen vom 27.01.2015 und 01.07.2021), 53 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.