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41 OH 3/24•Landgericht Bonn, 2024-06-07, 41 OH 3/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-07
Aktenzeichen: 41 OH 3/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0607.41OH3.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilkammer des Landgerichts
wird der Antrag des Antragstellers auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
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