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6 T 56/24•Landgericht Bonn, 2024-05-13, 6 T 56/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-13
Aktenzeichen: 6 T 56/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0513.6T56.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zu 1) A. vom 20.03.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 05.03.2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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