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1 O 347/21•Landgericht Bonn, 2024-04-24, 1 O 347/21
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 1 O 347/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0424.1O347.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.071.000,- EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Lieferung und Übereignung von 200.000 mangelfreien Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2-Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) des zwischen den Parteien am 5. April 2020 geschlossenen Liefervertrages über Schutzausrüstung (siehe Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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