Landgericht Bonn, 2024-04-24, 1 O 347/21

1 O 347/21Kantonsgericht24.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 347/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 1 O 347/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0424.1O347.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.071.000,- EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Lieferung und Übereignung von 200.000 mangelfreien Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2-Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) des zwischen den Parteien am 5. April 2020 geschlossenen Liefervertrages über Schutzausrüstung (siehe Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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