Landgericht Bonn, 2024-04-24, 1 O 165/22

1 O 165/22Kantonsgericht24.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 165/22 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 1 O 165/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0424.1O165.22.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

Die Nebenintervention der E AG wird zugelassen.

Die Kosten des Zwischenstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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