Landgericht Bonn, 2024-04-16, 7 O 257/23

7 O 257/23Kantonsgericht16.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 257/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-16

Aktenzeichen: 7 O 257/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0416.7O257.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7 Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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