Landgericht Bonn, 2024-04-08, 62 Qs 3/24

62 Qs 3/24Kantonsgericht08.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 62 Qs 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 62 Qs 3/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0408.62QS3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. große Strafkammer

Tenor

beschlossen:

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 18.10.2023 wird, soweit sie sich gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.12.2021 – Az. 51 Gs 2456/21 – richtet, als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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