Landgericht Bonn, 2024-02-29, 21 KLs 34/22

21 KLs 34/22Kantonsgericht29.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 KLs 34/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-29

Aktenzeichen: 21 KLs 34/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0229.21KLS34.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Für Recht erkannt

Der Angeklagte ist der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig.

Er wird zu der Freiheitsstrafe von

sieben Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die Notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

  • §§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2, 52 StGB-

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