Landgericht Bonn, 2023-12-19, 10 O 61/23

10 O 61/23Kantonsgericht19.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 61/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-19

Aktenzeichen: 10 O 61/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1219.10O61.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger

    1. bedingungsgemäßen Rechtsschutz aus dem Rechtsschutzschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [...] für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die A AG aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 14.10.2014 (FIN: [...]) zu gewähren,
    1. sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die daraus resultieren, dass die Beklagte die mit dem Antrag zu 1.) begehrte Deckungszusage nicht erteilt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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