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65 Qs 19/23•Landgericht Bonn, 2023-11-22, 65 Qs 19/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-22
Aktenzeichen: 65 Qs 19/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1122.65QS19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Strafkammer
Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts A vom 20.10.2023 wird als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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