Landgericht Bonn, 2023-11-21, 10 O 98/23

10 O 98/23Kantonsgericht21.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 98/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-21

Aktenzeichen: 10 O 98/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1121.10O98.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 4 Nr. 1 und 6 DSGVO zu den bei der Beklagten über den Kläger vorhandenen personenbezogenen Daten zu erteilen, einschließlich derjenigen personenbezogenen Daten in der datenschutzrechtlichen Konzernverantwortung der Beklagten in der Agentur des Zeugen A in B.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Auskunftsanspruchs jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300 EUR und im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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