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64 Qs 53/22•Landgericht Bonn, 2023-11-15, 64 Qs 53/22
Entscheidungsdatum: 2023-11-15
Aktenzeichen: 64 Qs 53/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1115.64QS53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
beschlossen:
Die Anträge des Bundeskartellamts in den Schriftsätzen vom 10.10.2023 und 06.11.2023 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör werden der Staatskasse auferlegt.
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