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24 Ks 16/22•Landgericht Bonn, 2023-10-24, 24 Ks 16/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 24 Ks 16/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1024.24KS16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
Der Angeklagte ist für die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft vom 26.04.2022 bis zum 01.12.2022 zu entschädigen.
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