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3 O 201/22•Landgericht Bonn, 2023-10-15, 3 O 201/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-15
Aktenzeichen: 3 O 201/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1015.3O201.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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