Landgericht Bonn, 2023-10-11, 1 O 321/21

1 O 321/21Kantonsgericht11.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 321/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-11

Aktenzeichen: 1 O 321/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1011.1O321.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 962.280,- EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.497.930,- EUR für den Zeitraum 10. Juli 2020 bis 29. Juli 2020, aus einem Betrag von EUR 2.886.840 für den Zeitraum 30. Juli 2020 bis 1. Oktober 2020 und aus einem Betrag von 962.280,- EUR seit dem 2. Oktober 2020, abzüglich eines Betrages von 65.157,55 EUR bereits gezahlter Zinsen, zu bezahlen.

Die weitergehende Klage sowie die Eventualwiderklage werden abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis 1.000.000,- EUR

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