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1 O 36/23•Landgericht Bonn, 2023-09-22, 1 O 36/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-22
Aktenzeichen: 1 O 36/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0922.1O36.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 249 Abs. 2; ZPO § 287
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.341,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.040,38 EUR vom 26.01. bis zum 13.02.2023 und aus 1.341,07 EUR seit dem 14.02.2023 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 527,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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