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63 Qs 63/23•Landgericht Bonn, 2023-08-07, 63 Qs 63/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-07
Aktenzeichen: 63 Qs 63/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0807.63QS63.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 12. Mai 2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 9. Mai 2023 aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt Dr. A, Straße XX, XXXXX B, als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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