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1 O 32/22•Landgericht Bonn, 2023-08-02, 1 O 32/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-02
Aktenzeichen: 1 O 32/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0802.1O32.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von EUR 15.983.604,- nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Mai 2020 Zug um Zug gegen Lieferung und Übereignung weiterer 2.984.800 FFP2/KN95-Schutzmasken zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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