Landgericht Bonn, 2023-08-02, 1 O 32/22

1 O 32/22Kantonsgericht02.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 32/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-02

Aktenzeichen: 1 O 32/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0802.1O32.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von EUR 15.983.604,- nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Mai 2020 Zug um Zug gegen Lieferung und Übereignung weiterer 2.984.800 FFP2/KN95-Schutzmasken zusteht.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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