Landgericht Bonn, 2023-06-28, 1 O 110/22

1 O 110/22Kantonsgericht28.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 110/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-28

Aktenzeichen: 1 O 110/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0628.1O110.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger keine Zahlungsansprüche gegen die Beklagte aufgrund der streitgegenständlichen angeblichen Angebote (übermittelt mit E-Mails vom 5. April 2020 um 14:44:00 Uhr, 14:44:54 Uhr und 6. April 2020 um 3:30 Uhr) bezüglich weiterer 3.905.000 FFP2 Schutzmasken zustehen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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