Landgericht Bonn, 2023-05-23, 2 O 282/22

2 O 282/22Kantonsgericht23.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 282/22 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-23

Aktenzeichen: 2 O 282/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0523.2O282.22.00

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10.05.2023 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es heißen muss:

"6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar."

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