Landgericht Bonn, 2023-05-15, 23 KLs 3/23

23 KLs 3/23Kantonsgericht15.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 23 KLs 3/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-15

Aktenzeichen: 23 KLs 3/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0515.23KLS3.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Der Angeklagte ist des Diebstahls in zwölf Fällen, davon in einem Fall versucht, schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Aus dem Vermögen des Angeklagten unterliegt ein Betrag in Höhe von 47.872,26 Euro der Einziehung, wobei er in Höhe von 26.711,45 Euro gesamtschuldnerisch haftet.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 3, 22, 23 Abs. 1, 53, 73 Abs. 1, 73c StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.