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5 S 75/22•Landgericht Bonn, 2023-05-09, 5 S 75/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-09
Aktenzeichen: 5 S 75/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0509.5S75.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Amtsgerichts Bonn vom 24.08.2022 (Az.: 103 C 191/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird hinsichtlich der ersten Stufe (Auskunftsanspruch) abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt, auch hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens, dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf bis 500,00 € festgesetzt.
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