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30 O 111/21•Landgericht Bonn, 2023-05-08, 30 O 111/21
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 30 O 111/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0508.30O111.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.970,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 93 % und der Beklagten zu 7 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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