Landgericht Bonn, 2023-05-08, 30 O 111/21

30 O 111/21Kantonsgericht08.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 30 O 111/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-08

Aktenzeichen: 30 O 111/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0508.30O111.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.970,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2022 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 93 % und der Beklagten zu 7 % auferlegt.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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