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28 KLs 3/23•Landgericht Bonn, 2023-05-03, 28 KLs 3/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 28 KLs 3/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0503.28KLS3.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 1 (jeweils in der Fassung vom 27.01.2015 – 12.03.2020), 53 StGB
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