Landgericht Bonn, 2023-05-02, 21 KLs 16/22

21 KLs 16/22Kantonsgericht02.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 KLs 16/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-02

Aktenzeichen: 21 KLs 16/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0502.21KLS16.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die Angeklagten werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Die Nebenkläger A und B tragen ihre jeweiligen Auslagen selbst.

Die Staatskasse ist verpflichtet, die Angeklagten D C und E C wegen der erlittenen Untersuchungshaft zu entschädigen.

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