Landgericht Bonn, 2023-04-24, 6 T 47/23

6 T 47/23Kantonsgericht24.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 47/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-24

Aktenzeichen: 6 T 47/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0424.6T47.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

beschlossen:

Unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung vom 30.03.2023 wird das Amtsgericht Siegburg angewiesen, der Antragstellerin auch in das streitgegenständliche Grundbuchblatt Abteilung I (Eigentümer) sowie in ungeschwärzter Form in die Dokumente der Einsichtsmappe Akteneinsicht zu gewähren.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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