Landgericht Bonn, 2023-04-17, 8 T 70/22

8 T 70/22Kantonsgericht17.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 T 70/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-17

Aktenzeichen: 8 T 70/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0417.8T70.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.04.2022 (113 C 39/21) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.08.2022 teilweise abgeändert.

Aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Bonn vom 11.01.2022 sind von der Beklagten 814,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.06.2021 an die Klägerin zu erstatten.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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