Landgericht Bonn, 2023-04-13, 10 O 333/22

10 O 333/22Kantonsgericht13.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 333/22 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-13

Aktenzeichen: 10 O 333/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0413.10O333.22.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 67.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen, dies Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeuges Mercedes-Benz G63 AMG, Erstzulassung 00.00.0000, Fahrzeugident-Nr. (...).
    1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeuges in Annahmeverzug befinden.
    1. Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.293,25 EUR freizustellen.
    1. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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