Landgericht Bonn, 2023-03-08, 17 O 165/22

17 O 165/22Kantonsgericht08.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 165/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 17 O 165/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0308.17O165.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Tatbestand

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