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1 O 272/22•Landgericht Bonn, 2023-02-22, 1 O 272/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 1 O 272/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0222.1O272.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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