Landgericht Bonn, 2023-02-22, 1 O 272/22

1 O 272/22Kantonsgericht22.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 272/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-22

Aktenzeichen: 1 O 272/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0222.1O272.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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